1. Allgemeines

  2. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der AVAS Marketing + Consulting GmbH (im Folgenden "AVAS") und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der AVAS. Abweichenden Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen. Mit der Anmeldung, Registrierung oder Telefonischen- Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden damit Bestandteil des Vertrages.


  3. Vertragsgegenstand

  4. Im Rahmen der Anmeldung, Registrierung und Telefonischen- Beauftragung speichert AVAS die vom Auftraggeber übersandten/angegebenen Objekt- bzw. Personendaten sowie den Anzeigentext in einer internen elektronischen Datenbank und veröffentlicht die vorgenannten Daten in einem je nach Umfang der Beauftragung Premium-Format als Anzeige auf der Webseite der AVAS (www.urlaubfinder24.de, www.urlaubfinder24.com und weitere). Die jeweiligen Leistungsmerkmale des Paketes Premiumeintrag entnimmt der Auftraggeber der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung welche auf der Internetseite www.urlaubfinder24.de zu finden sind und der Preisliste welche auf der Internetseite www.urlaubfinder24.de zu finden sind. Der Inhalt der Beauftragung und der Umfang der Leistungen werden zusätzlich dem Auftraggeber in einem Bestätigungsschreiben dokumentiert. Der Auftraggeber erklärt sich mit seiner Speicherung der Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung grundsätzlich einverstanden (Hinweis: Datenschutzerklärung DSGVO), welche Sie unter www.urlaubfinder24.de finden können. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf die Dienstmerkmale (Leistungen), die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in dem System der AVAS (www.urlaubfinder24.de, www.urlaubfinder24.com und weitere) implementiert wurden und Gegenstand der Beauftragung sind.


    Premium format:

    AVAS wird die Anzeige so einstellen, dass bei der Suche durch Dritte (Nutzer) in der elektronischen Datenbank der AVAS bei Eingabe der entsprechenden Postleitzahl, Region, Land oder Ort, nebst weiteren Kriterien, die Anzeige des Auftraggebers erscheint, sofern diese den Suchkriterien entspricht. Dabei ist dem Auftraggeber auch bewusst, dass er nicht zwangsläufig auf Position 1 oder Seite 2 der Ergebnislisten stehen kann. Durch das weitere Anklicken des Objektes erscheint dann die Objektbeschreibung, wobei der Nutzer alle relevanten Daten des Auftraggebers ersehen kann und die Informationen umfangreich gestaltet sind. Für die Leistungen gelten die Angaben in den Leistungsbeschreibungen. Bei weiteren gebuchten Extras werden diese, wie in den Leistungsbeschreibungen angegeben, angezeigt. AVAS tritt nicht im Sinne eines direkten Kundenvermittlers auf, sondern bietet Dienstleistungen als direkte Objektvermittlung über eine Datenbank im Internet an. AVAS übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für das Zustandekommen einer Objektbuchung und dessen Abwicklung. Bestandteil des Vertrages sind die einzelnen Leistungsbeschreibungen zu den in der Preisliste angegebenen Bedingungen. AVAS wird dem Auftraggeber einen Online-Zugang für den auf der Webseite als „Login“ bezeichneten Administrationsbereich frei schalten, der durch Eingabe eines Benutzernamens und eines Passworts betreten werden kann. Für den Inhalt der Anzeige ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber kann den Inhalt über den Online-Zugang jederzeit kostenfrei verändern, ergänzen oder weitere Dienstleistungen kostenpflichtig zubuchen.


  5. Kostenfreie Testmonate

  6. AVAS räumt dem Auftragnehmer, nur bei direkten Telefonmarketing, eine ein oder zwei Monatige kostenfreie vorgeschaltete Testphase ein, der alle Funktionen des Formates Premium bietet. Diese Testphase wird vereinbart und von AVAS schriftlich per E-Mail oder Prio-Brief bestätigt. Die Testmonate umfassen auch den Zugang zum kostenfreien Administrationsbereich. Während der kostenfreien Testmonate muss der geschlossene Vertrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase schriftlich mit originaler Unterschrift des Kunden, eingehend bei AVAS gekündigt werden. Wird innerhalb der kostenfreien Testmonate nicht in dieser Frist auf die beschriebene Art schriftlich gekündigt, setzt sich der Vertrag mit der vereinbarten Vertragslaufzeit von ein Jahr (12 Monate) oder zwei Jahre (24 Monate) dann fort. Bei einer direkten Online-Anmeldung als Premiumkunde oder durch Zusendung eines individuellen geschlossenen Vertrages per Post, E-Mail oder Fax, welcher vom Kunden gegenzuzeichnen ist, gibt es die kostenfreie Testphase von einen oder zwei Monaten nicht und der Vertrag kommt dann sofort zustande.


    ACHTUNG: Wird der Vertrag innerhalb dieser kostenfreien Testphase gekündigt, wird der Premiumeintrag dann wieder automatisch in einen kostenfreien Basiceintrag mit der Anzeige von 1 Bild sofern vorhanden weitergeführt. Dabei gehen die Nutzungsrechte an dem jeweiligen Bildmaterial in diesen Basiceintrag über. Möchte dieses der Kunde nicht, muss der Kunde diesen kostenfreien Basiceintrag gesondert und explizit kündigen.


  7. Zustandekommen des Vertrages und Ablehnungsbefugnis

  8. Der Vertrag kommt sofort zustande entweder durch Online-Anmeldung des Auftraggebers auf einer der Webseiten der AVAS www.urlaubfinder24.de, www.urlaubfindere24.com und andere und durch Einstellen der Anzeige durch AVAS oder durch mündliches oder schriftliches Angebot/Vertragsschluss des Auftraggebers im Rahmen von Telefonverkauf-Marketing, Kundenrückgewinnung, Neukundengewinnung oder Rücksendung des unterschriebenen Vertrages per Post, Fax oder E-Mail. Verträge durch Fernabsatzvertragsgesetz § 312 BGB kommen direkt und sofort durch den Vertragsschluss am Telefon zustande. Eine Vertragsbestätigung/Auftragsbestätigung wird per E-Mail dem Kunden zugestellt. Hat der Kunde keine E-Mail-Adresse, wird die Vertragsbestätigung/Auftragsbestätigung dem Kunden als Zusammenfassung des Vertragsschlusses per Post zugestellt. Dieses Bestätigungsschreiben gilt nicht als neues Angebot. AVAS ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits eingestellte Anzeigen und Firmendaten zu löschen, wenn und soweit die Anzeige oder deren Inhalt gegenwärtig oder zukünftig gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt oder die weitere Veröffentlichung AVAS aus sonstigen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Der Auftraggeber wird von einer Löschung seiner Anzeige in Kenntnis gesetzt. Das Recht zur fristlosen Kündigung seitens AVAS bleibt hiervon unberührt.


  9. Vertragslaufzeit/Kündigung

  10. Die Laufzeit des Vertrages beträgt entweder ein Jahr (12 Monate) oder 2 Jahre (24 Monate). Grundlage sind die jeweiligen vereinbarten Absprachen während der Vertragsvergabe per Telefon oder schriftliche Vertragsvergabe des Kunden an AVAS und weiter durch Daten der Auftragsbestätigung per Post, E-Mail oder Online-Anmeldeformular. Das gewählte Format Basic, Premium oder Top Premium gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Änderungen an dem Format gelten erst ab dem neuen Vertragsabschluss. Eine Kündigung der kostenfreien Testphase muss 14 Tage vor Ende der Testphase schriftlich mit originaler Unterschrift eingehend bei AVAS erfolgen, um eine ordentliche Kündigung zu gewähren.

    Formbindung der Kündigung:
    Wenn und soweit der Auftraggeber dann den Vertrag nicht schriftlich mit originaler Unterschrift eingehend bei AVAS, drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag wiederum dann um ein weiteres Jahr (12 Monate), zu den dann üblichen Preisen und Leistungsbeschreibungen, welche Sie jederzeit auf der Webseite (www.urlaubfinder24.de oder andere) einsehen können. AVAS bemüht sich, die beschriebene Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) möglichst unterbrechungsfrei anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können aber Ausfallzeiten – etwa aufgrund von Wartungsarbeiten und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von AVAS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) – nicht ausgeschlossen werden. Die Leistungsbeschreibung beschränkt daher von vornherein die Abrufbarkeit des Dienstes auf eine solche mit unwesentlichen Beeinträchtigungen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Dienst aufgrund einer derartigen Ausfallzeit nicht zur Verfügung steht, insgesamt 48 Stunden in einem Kalendermonat nicht überschreitet. Solche unwesentlichen Beeinträchtigungen berechtigen weder zur Kündigung noch führen sie zu einer Haftung von AVAS gegenüber dem Auftraggeber. Bei berechtigten Einwendungen erhalten Auftraggeber durch AVAS eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Zeitraum, für den der Auftraggeber berechtigte Beanstandungen geltend gemacht hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Nach Kündigung des Basis, Premium oder Top Premiumeintrages, wird der Eintrag wieder in den kostenfreien Free Basiceintrag zurückgestuft. Dazu wird ein Bild in der Anzeige weiterhin kostenfrei mit angezeigt. Ein Kundenlogin ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sollte vom Auftraggeber dieses weiterführen als kostenfreier Free Basiceintrag nicht gewünscht sein, so muss dieses in der ordentlichen Kündigung erklärt werden, oder gesondert der kostenfreie Free Basiceintrag gekündigt werden.


  11. Vergütung

  12. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber an AVAS eine Vergütung gemäß der jeweils zum Vertragsschluss bzw. zum Verlängerungstermin gültigen Preisliste der AVAS im Voraus. Mit der dort bezeichneten Gebühr wird die Leistung der AVAS im Zusammenhang mit dem ausführlichen Kundengespräch, dem Erstellen des Anzeigentextes, soweit vorhanden, der Übernahme und Überprüfung der durch Daten und Fotos zur Verfügung gestellten Inhalte, Objektbeschreibung, Ausstattungsmerkmale, Preiskategorien, etc. und die Vorhaltung der Anzeige für die gesamte Vertragslaufzeit abgegolten. Zusammen mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben sich die in der Preisliste dargestellten Gesamtkosten. Die Gesamtkosten werden dann im Ganzen (Jahresgebühr) oder in 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise) zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Verlängert sich das Vertragsverhältnis um ein weiteres Jahr, werden die Gesamtkosten wiederum dann im Ganzen (Jahresgebühr) oder in 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise) zu Beginn des Weiteren Jahres fällig. Die vereinbarten Beträge, Zahlungsweisen und deren Fälligkeit wurden per Telefon besprochen und im Bestätigungsschreiben nochmals dokumentiert. Sollte die vereinbarte Zahlungsweise der Gesamtkosten hier: 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise), nicht eingehalten werden und durch die letzte Zahlungsaufforderung (letzte Mahnung) nicht beglichen sein, so ist AVAS berechtigt die vollen Gesamtkosten (Jahresgebühr) laut Bestätigungsschreiben (Jahresgebühr) dann im Ganzen zu fordern und stehen dann zur Zahlung sofort aus. Die Preise beziehen sich jeweils auf eine Anzeige. Weitere in Auftrag gegebene Objekte oder Objektarten für weitere Anzeigen begründen ein weiteres Vertragsverhältnis mit eigenständiger Laufzeit und werden einzeln, der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und AVAS entsprechend, unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibungen und Preisliste abgerechnet.


  13. Zahlung/Zahlungsverzug

  14. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Rechnungen per Überweisung an AVAS beglichen. Bei vereinbarter Rechnungslegung der AVAS an den Auftraggeber sind diese innerhalb 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und bedarf der Zustimmung der AVAS. Dadurch herbeigeführte Spesen und Diskontbelastungen und alle damit verbundenen sonstigen Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Zielüberschreitungen wird nach § 288 V BGB eine Pauschale von 40,00 € fällig und ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist AVAS berechtigt, alle gestundeten oder sonst offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

    Erst nach erfolgter Regulierung der fälligen Beträge hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückgabe der etwa von AVAS erfüllungshalber angenommenen Schecks oder Wechsel, während AVAS bis dahin auch zur alternativen Geltendmachung der jeweiligen Scheck- oder Wechselforderung berechtigt bleibt.

    Zurückbehaltungsrecht:: Im Falle des Zahlungsverzuges ist AVAS darüber hinaus berechtigt, nach einmaliger gesonderter Fristsetzung, die auch in Textform an die vom Auftraggeber angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen kann, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Veröffentlichung der Anzeige und/oder Dienstleistung bis zur Zahlung einzustellen. Dabei ist der Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Fakturierungen der AVAS gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fakturierungsdatum schriftlich von dem Auftraggeber widersprochen worden ist und AVAS bei Fakturierungsstellung auf die Bedeutung des Fristablaufes hingewiesen hat. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen von AVAS unstreitig und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.


  15. Gewährleistung

  16. AVAS stellt gemäß der Leistungsbeschreibung anhand der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten eine Anzeige ein und eine Datenbank zur Verfügung, deren Aktualität in regelmäßigen Abständen beim Auftraggeber überprüft und abgeglichen wird. AVAS stellt lediglich eine Dienstleistung bereit und schuldet keinen Erfolg. AVAS hat keine Kontrolle über die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und kann dafür keine Verantwortung übernehmen. AVAS leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Erfüllung der ihr gemäß Ziff. 2 obliegenden Leistungen. AVAS ist bemüht, einen täglichen Serverabgleich durchzuführen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Daten nach dem gegenwärtigen technischen Standard ggf. nicht bzw. nicht jederzeit verfügbar sind. Dementsprechend können aus einer kurzfristigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Daten (unwesentliche Beeinträchtigung) keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen AVAS hergeleitet werden. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Dienst aufgrund einer derartigen Ausfallzeit nicht zur Verfügung steht, insgesamt 48 Stunden in einem Kalendermonat nicht überschreitet. Für Störungen der Qualität des Zugangs oder wesentliche Beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die AVAS nicht zu vertreten hat, insbesondere dem Ausfall von Kommunikationsnetzen, haftet AVAS nicht.


    Eine fehlerhafte Leistung liegt nicht vor
    • bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -Hardware,
    • bei Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
    • bei Rechner- und/oder Serverausfall eines Dritten, insbesondere eines Providers,
    • bei Übermittlung falscher und/oder nicht aktualisierter Daten und Inhalte durch den Auftraggeber,
    • wenn die Darstellung der Anzeige/des Exzerpts nur unerhebliche Fehler (Schreibfehler) enthält,
    • bei Ausfall des Servers, auf welchem die Anzeigendaten gespeichert sind.

    Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht den gesetzlichen Vertretern oder verantwortlichen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen technischen Standard nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anzeige des Auftraggebers durch Dritte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe sog. Frames als eigenes Angebot getarnt zusätzlich veröffentlicht werden kann. AVAS wird alles ihr rechtlich und technisch Zumutbare unternehmen, um derartige Zugriffe Dritter zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden unbefugten Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, können hieraus keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegen AVAS hergeleitet werden.

    Für Schäden, die nicht aufgrund der vorgenannten Ursachen eintreten, haften AVAS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und nur in dem Verhältnis, in dem AVAS in zurechenbarer Weise im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einem Schaden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Schäden, die durch AVAS, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie für die Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.


  17. Pflichten des Auftraggebers

  18. Der Auftraggeber trägt im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereit gestellten Daten wie Adressdaten, Telefonnummern etc. Der Auftraggeber sichert insbesondere ausdrücklich zu, Inhaber des räumlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechtes der Daten, Bilder und Inhalte sowie etwaiger Marken zu sein. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, räumt der Auftraggeber der AVAS das räumlich unbegrenzte und ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm per Telefon genannten per Post, E-Mail oder Fax übersandten Daten oder während des Verkaufes am Telefon vom Auftraggeber benannte Pfade wie (Partnerseiten, Wettbewerbsseiten, Tourismusseiten, Unterseiten anderer Anbieter, Facebook Seiten, Google- Pfade, usw., des Auftraggebers im Internet) ein damit deren Daten, Bildern und Inhalten, nebst etwaigen Marken voll genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber stellt die AVAS gleichzeitig von der Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich einer unbefugten Verwendung von Marken-, Patent- und/oder Urheberrechten frei. Anspruchsforderungen Dritter in diesem Zusammenhang an AVAS, wird AVAS dem Auftraggeber dann als Schaden geltend machen. AVAS ist zur Abwehr entsprechender Ansprüche berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.


    ACHTUNG: Kündigt der Auftraggeber den Premiumeintrag, so gehen die Nutzungsrechte in den kostenfreien Basiceintrag über und verbleiben dort mit 1 Bild und 1 Video (sofern vorhanden) weiter. Der Auftraggeber muss dieses Bildnutzungsrecht dann gesondert, auch für den Basiceintrag schriftlich kündigen.


  19. Hinweis nach BDSG-DSGVO

  20. Der Auftraggeber wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der neuen DSGVO darauf hingewiesen, dass die von ihm übermittelten Daten und Inhalte elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden (Hinweis: Datenschutzerklärung auf unserer Webseite
    https://urlaubfinder24.de/info/datenschutzerklaerung.htm


  21. Geheimhaltung

  22. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Planungen, welche ihnen aufgrund dieses Vertragsverhältnisses über den anderen Vertragsteil bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Verpflichtung gilt nicht:


    • Für Informationen, Daten und Planungen, die allgemein zugänglich sind oder wurden oder aufgrund dieses Vertragsverhältnisses seitens AVAS zu veröffentlichen waren,
    • Für Informationen, Daten und Planungen, welche dem Empfänger ohne Hinweis auf ihre Vertraulichkeit vom anderen Vertragsteil übergeben oder zur Kenntnis gebracht wurden,
    • Dem jeweiligen Vertragsteil nicht bereits nachweislich vor dem Empfangsdatum bekannt waren.

    Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zu den Informationen hinsichtlich des Verlustes vertraulicher Informationen, Daten und Planungen oder der Kenntniserlangung Dritter bzgl. vertraulicher Informationen, Daten und Planungen.


  23. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  24. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Kaufmann sowie Gewerbetreibend, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Magdeburg. Für alle aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar herrührenden Konflikte wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.


  25. Sonstiges

  26. Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.